Aufnahmeurkunde
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Titel Aufnahmeurkunde Autor Königlich Sächsische Kreishauptmannschaft Veröffentlicht durch 10. April 1913 Quellen-Kennung S15 Text Die Königliche Kreishauptmannschaft zu Leipzig beurkundet hiermit, daß ... durch Aufnahme in Gemäßigkeit der Bestimmung in § 7 des Reischsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit im Königreiche Sachsen erworben hat. Verknüpft mit Marie Ida Heise
August Reinhold Otto
Ida Erna Otto
Martin Wilhelm Walter Otto
Reinhold Friedrich Otto
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Dokumente Aufnahmeurkunde
Urkunde über den Erwerb der Staatsangehörigkeit im Königreich Sachsen